00029586.pdf

(29 KB) Pobierz
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44340 nach §22 StVZO
ANLAGE 1
zum Gutachten Nr.
55215398
(2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 58 705
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Maria-Eich-Straße 3
82166 Gräfelfing
PKW-Sonderrad
-
58 705
7Jx15H2
Mittenzentrierung
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø
(mm)
5/120/72,6
Einpress- Rad-
tiefe
last
(mm)
(kg)
35
600
Abrollumfang
(mm)
Prüfgegenstand
Modell
Typ
Radgröße
Zentrierart
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
-
X 58 705 35 T/ohne Ring
1930
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Giessereikennzeichen
Herkunftsmerkmal
Herstelldatum
Befestigungsmittel
Nr.
S01
44340
R.O.D.
58 705 (s.o.)
7Jx15H2
ET (s.o.)
WAT ww. EAT ww. HAT
-
Monat und Jahr
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,5
Bund
60° Kegel
Anzugsmoment (Nm)
110
Schaftlänge (mm)
25
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55215398) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Spurverbreiterung
BMW
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44340 nach §22 StVZO
ANLAGE 1
zum Gutachten Nr.
55215398
(2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 58 705
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe
3/CG
e1*93/81*0017*..,
e1*98/14*0017*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
M+S M10 R09
M10 R37
R37
R37
R35
M+S R09
A01 K07 K08 K11 K42
A01 K04 K42 K49 K50 K56
A01 K04 K42 K49 K50 K56 R35
119 A11 R35
121 A11 R35
119 A01 A12 K07 K08 K11
120 A01 A12 K02 K11 K49 K50
119 A11 R37 T91
121 A11 T89 T91
119 A01 A12 K07 K08 K11
120 A01 A12 K02 K11 K49 K50
T92
M+S M10 R09
M10 R37
R37
R37
R35
A01 K07 K08 K11 K42
A01 K04 K42 K49 K50 K56
A01 K04 K42 K49 K50 K56 R35
M10 R37
M+S M10 R09
R37
R02 R37
R35
A01 K07 K08 K11 K42
A01 K04 K42 K49 K50 K56
A01 K04 K42 K49 K50 K56 R35
Cbo Cpe M+S R09
Cbo M+S M10 R09
A01 Cbo K02
A01 Cbo K02
Cbo
Cbo Z3N
Cbo Z3N
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A21 V15
S01
BMW 3er Reihe
346C, 346R
e1*98/14*0112*..,
e1*98/14*0146*..
BMW 3er Reihe
346L
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*..
BMW 3er Reihe
3B, 3/B
F920,
e1*93/81*0016*..
66-103
66-103
66-103
66-103
66-125
66-125
66-125
66-125
66-125
77-125
77-125
77-125
77-125
77-125
77-125
77-125
77-125
75-142
75-142
75-142
75-142
75-142
75-142
75-142
75-142
66-142
66-142
66-142
66-142
66-142
66-142
66-142
66-142
141/142
85-103
85-110
85-110
85-125
85-125
85-125
185/65R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
205/60R15
215/55R15
225/50R15
225/55R15
195/65R15
205/60R15
215/60R15
225/55R15
195/65R15
205/60R15
215/60R15
225/55R15
185/65R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/55R15
225/50R15
225/55R15
185/65R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/55R15
225/50R15
225/55R15
205/60R15
185/65R15
225/50R15
225/55R15
205/60R15
225/50R15
225/55R15
A02 A04 A05
A08 A09 A14
A21 B03 Cpe
V15 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A14
A21 B03 Car
Lim V15 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A21 V15
S01
BMW 3er Reihe
3C, 3/C
F547,
e1*93/81*0015*..
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A21 V15
S01
BMW Z3
R/C
e1*93/81*0029*..,
e1*98/14*0029*..
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A14 A21 B03
V15 S01
Auflagen und Hinweise
119
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1190 kg.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44340 nach §22 StVZO
ANLAGE 1
zum Gutachten Nr.
55215398
(2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 58 705
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 6
120
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg.
121
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg.
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
A12
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
B03
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44340 nach §22 StVZO
ANLAGE 1
zum Gutachten Nr.
55215398
(2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 58 705
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 6
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Avant,
Caravan, Kombi bzw. Touring.
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
K02
An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04
An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07
Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08
Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K11
Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50
Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim
M+S
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44340 nach §22 StVZO
ANLAGE 1
zum Gutachten Nr.
55215398
(2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 58 705
R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 6
M10
Folgende Reifen wurden geprüft:
Sommerprofiltyp(en)
bzw. Geschw.Kat
alle
alle
P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000
nur H, V
nur H, V
A509
MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1
nur H, V
nur H, V, Z
nur H, V, Z
nur H, V, Z
nur H, V, Z
nur H, V, Z
nur T, H, V, Z
Winterprofiltyp(en)
bzw. Geschw.Kat.
---
Kristall 3000
W190 Asim., W190 Dir.,
W190 Perf., W210 Asim.
M 828 (H)
MS*plus 44 (H)
S760, S480
XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
TS 770 (H)
WT 11
---
---
---
---
Eagle GW, Ultra Grip
Hersteller
Dunlop
Fulda
Pirelli
Semperit
Uniroyal
Yokohama
Michelin
Continental
Bridgestone
Falken
Goodrich
Kleber
Toyo
Goodyear
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
R02
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R35
Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37
Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
T89
16).
T91
16).
T92
16).
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
Reifen (LI92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zgłoś jeśli naruszono regulamin